Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Als Inhaber eines Unternehmens sind Sie verpflichtet, elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig zu prüfen. Sie benötigen somit eine elektrische Prüfung nach DGUV V3 für Ihre ortsfesten elektrischen Anlagen und Maschinen und für Ihre ortsveränderlichen Betriebsmittel.
Unsere Mitarbeiter werden regelmäßig geschult und verfügen über langjährige Praxiserfahrung, so dass die Prüfungen rechtssicher, zuverlässig und termingerecht durchgeführt werden können. Bei der Durchführung der Prüfung achten wir darauf, dass Ihre betrieblichen Abläufe, soweit möglich, nicht behindert werden.
Wir sorgen durch unsere Prüfungen Ihrer elektrischen Anlagen und Betriebsmittel für mehr Sicherheit in Ihrem Unternehmen. Gefahrenpotenziale, die möglicherweise zur Entstehung von Bränden und anderen Störungen führen, können frühzeitig erkannt und damit vermieden bzw. minimiert werden.
Die Prüfung ist in regelmäßigen Intervallen sowie nach Änderungen, nach einer Instandsetzung oder nach einer Wiederinbetriebnahme des Gerätes oder der Anlage durchzuführen. Die Prüffristen nach DGUV V3 ergeben sich einerseits aus dem Gefährdungspotential (bzw. aus der verpflichtend anzufertigenden Gefährdungsbeurteilung). Andererseits gibt es Empfehlungen, wie bspw. eine Prüffrist von vier Jahren für Elektrische Anlagen unter normalen Betriebsbedingungen oder bei ortsveränderlichen Geräten zwei Jahre für Büros oder ähnliche Einrichtungen bzw. jährlich für Fertigungsstätten und vergleichbare Einrichtungen.